Position zur Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid)

§217 - Wofür steht der Hospiz Verein Erlangen e.V.?

Im Februar 2020 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass kein Mensch daran gehindert werden darf, sein Leben zu beenden, sofern die Entscheidung aus freiem Willen getroffen wird. Derzeit ist die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei möglich. Niemand darf zur Beihilfe zur Selbsttötung verpflichtet werden.

Hier können Sie die Position des Hospiz Verein Erlangen e.V. zur Selbsttötung (assistierter Suizid) nachlesen: Leitsätze

 

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